Was ist lohnsteuer (österreich)?

Lohnsteuer in Österreich

Die Lohnsteuer ist in Österreich eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Im Grunde ist die Lohnsteuer also eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Wichtige Aspekte der Lohnsteuer:

  • Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer ist der Bruttolohn abzüglich bestimmter Freibeträge und Absetzbeträge (z.B. Sozialversicherungsbeiträge).
  • Tarif: Die Lohnsteuer wird nach einem progressiven Tarif berechnet. Das bedeutet, dass höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert werden.
  • Lohnsteuerklassen: In Österreich gibt es keine Lohnsteuerklassen wie in Deutschland. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt individuell anhand der Angaben des Arbeitnehmers (z.B. Anzahl der Kinder, Alleinverdienerabsetzbetrag).
  • Absetzbeträge: Es gibt verschiedene Absetzbeträge, die die Lohnsteuer reduzieren können. Dazu gehören beispielsweise der <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Alleinverdienerabsetzbetrag">Alleinverdienerabsetzbetrag</a>, der <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Alleinerzieherabsetzbetrag">Alleinerzieherabsetzbetrag</a>, der <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Kinderabsetzbetrag">Kinderabsetzbetrag</a> und der <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Pendlerpauschale">Pendlerpauschale</a>.
  • Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich): Arbeitnehmer können am Ende des Jahres eine Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) beim Finanzamt einreichen. Dabei werden die bereits gezahlten Lohnsteuerbeträge mit der tatsächlichen Einkommensteuerlast verglichen. Ergibt sich eine Differenz, wird diese entweder erstattet oder nachgezahlt. Hier können auch weitere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
  • Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer korrekt zu berechnen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die notwendigen Informationen für die Lohnsteuerberechnung zur Verfügung zu stellen.

Zusammenfassend:

Die Lohnsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Steuersystems. Sie stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar und wird direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten. Durch die Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung können Arbeitnehmer ihre tatsächliche Steuerlast überprüfen und gegebenenfalls zu viel bezahlte Steuer zurückfordern.